EU-Kommission

EU-Kommission schlägt kein Verbot für Amalgam vor

Seit vielen Jahren ist ein Verbot von Amalgam-Zahnfüllungen auf europäischer Ebene in der Diskussion. Der Zahnfüllstoff Amalgam enthält Quecksilber, das schon in geringen Mengen tödlich für den Menschen sein kann. Amalgam haltige Zahnfüllungen führen wegen des geringen Gehalts an Quecksilber nicht zu den typischen Vergiftungserscheinungen wie Nervenschädigungen oder Sehstörungen, ist eine These; die Zahnfüllungen mit Amalgam können sich im Laufe der Jahre auflösen und binden sich dann unauflösbar an Zellbestandteile im Körper, ist eine weitere. Nachdem sie sich mehrere Jahre mit pro und contra befasst hat, hat die zuständige EU-Kommission nun ihren Vorschlag zum Schutz vor Quecksilber veröffentlicht.

Laut EU-Kommission muss es in der Zahnmedizin kein Verbot für Amalgam geben

Der Vorschlag der EU sieht vor, dass ab Anfang 2019 das Dentalamalgam nur noch verkapselt verwendet werden soll. Pflicht soll der Einsatz von Amalgam-Abscheidern sein. Dieses Gerät verhindert, dass Amalgam-Partikel ins Abwasser gelangen und damit umweltschädlich werden. Amalgam Abscheider sollen international gültigen technischen Standards entsprechen. Ein Verbot von Amalgam hat die EU-Kommission nicht vorgeschlagen, weil man das gesundheitliche Risiko für nicht groß genug hält. Damit seien die mit dem Verbot verbundenen hohen Kosten nicht zu rechtfertigen, begründet die Kommission ihren Vorschlag lipitor medication. Demnächst soll der Vorschlag der EU-Kommission an das Europäische Parlament weitergeleitet werden.