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Amalgam

Amalgam: Endlich gibt es verbindliche Regelungen

Jahrelang diskutierte die zahnmedizinische Fachwelt darüber, wie man die aktuellen Erkenntnisse zum Füllstoff Amalgam in neue Regelungen einbeziehen kann. Lokal beziehen sich die neuen Regelungen auf den EU-Bereich. Während der gesamten jahrelangen Amalgam-Diskussion war es das Ziel, einheitliche europäische Vereinbarungen zu finden. Diese stehen nun seit dem 1. Juli 2018 zur Verfügung und bieten klare Vorgaben. Damit sind aus den ehemals empfohlenen Hinweisen zur Verwendung von Amalgam offizielle Regelungen geworden, an die sich jeder Zahnarzt halten muss, der im EU-Bereich tätig ist. Die gebotenen Einschränkungen beim Einsatz von Amalgam überraschen dabei nicht.

EU-Verordnung zu Dentalamalgam

Bei Kindern unter fünfzehn Jahren darf ein Zahnarzt Dentalamalgam im Bereich der EU nur noch dann einsetzen, wenn es sich um einen medizinischen Ausnahmefall handelt. Das gleiche gilt für schwangere Frauen und stillende Mütter. In diesen Fällen kann der Zahnarzt auf andere Füllstoffe zurückgreifen, die sich als Alternative uneingeschränkt eignen. Dabei handelt es sich um Komposit-Füllungen, die man für den vorderen Zahnbereich bereits vor der Amalgam-Diskussion eingesetzt hatte. Als Komposit-Füllungen bezeichnet man zahnfarbenes plastisches Füllmaterial. Optisch sind sie wegen der Farbe leicht mit Keramikfüllungen zu verwechseln. Doch es gibt einen wesentlichen Unterschied. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Komposit-Füllungen komplett. Für Keramikfüllungen muss der Patient einen Eigenanteil übernehmen. Damit sind die Komposit-Füllungen auch finanziell auf der gleichen Ebene wie Amalgam.

Lange Diskussion über Amalgam

Amalgam als Zahnfüllstoff ist mittlerweile von allen Füllstoffen derjenige, der am ausführlichsten erforscht wurde. Über keinen anderen Werkstoff in der zahnmedizinischen Füllungsbehandlung gibt es so viele Erkenntnisse. Während all der Jahre, in denen die Gefahren von Amalgam wegen seines Quecksilbergehalts diskutiert wurden, gab es immer neue Forschungsprojekte und Studien. Dabei ging es in erster Linie um schädliche Auswirkungen auf die Patienten. Quecksilber war ja seit langer Zeit ein umstrittener Werkstoff. Doch darüber hinaus geht es auch um Belange des Umweltschutzes. 2013 hatte sich die UN darauf geeinigt, die Emission von Quecksilber auf ein Minimum zu beschränken (Minimata-Abkommen). Teile des Minimata-Abkommens hat die EU einige Jahre später in die neuen Amalgam-Regelungen integriert. Sie finden sich in der EU-Verordnung zu Quecksilber.

https://www.amalgamentfernung-hamburg-ottensen.de/wp-content/uploads/guillaume-perigois-0NRkVddA2fw-unsplash.jpg 1280 1920 Amalgamentfernung Hamburg https://www.amalgamentfernung-hamburg-ottensen.de/wp-content/uploads/2019/08/zahnarztpraxis-ottensen-hamburg-logo.png Amalgamentfernung Hamburg2018-08-20 12:30:012023-04-25 11:02:24Amalgam: Endlich gibt es verbindliche Regelungen
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