Amalgam-Entfernung nur mit Schutzmaßnahmen

Die meisten Patienten entschließen sich, noch vorhandene Amalgam-Füllungen vom Zahnarzt entfernen zu lassen. Im vorhinein kann man sich über die Schutzmaßnahmen informieren, die der Zahnarzt dabei einsetzt. Solche Maßnahmen sind erforderlich, um eine Belastung des Körpers durch Quecksilber zu vermeiden. Eine Amalgam-Entfernung ohne Schutzmaßnahmen führt dazu, dass der Körper innerhalb von ein paar Minuten sehr stark mit Quecksilber belastet wird. Zum Vergleich: die Menge entspricht ungefähr der Menge von Quecksilber, die eine Zahnfüllung innerhalb von zehn Jahren abgegeben hätte. Die Konsequenz einer Amalgam-Entfernung ohne Schutzmaßnahmen wäre unweigerlich, dass der Patient relativ schnell Nebenwirlungen spüren würde.

Welche Schutzmaßnahmen bei Amalgam-Entfernung?

Die Liste der Schutzmaßnahmen, die bei einer Amalgam-Entfernung angewendet werden müssen, ist lang. Doch nur, wenn der Zahnarzt sämtliche Maßnahmen einsetzt, kann eine Quecksilber-Belastung für den Körper nahezu ausgeschlossen werden. Die Behandung beginnt damit, dass das Behandlungszimmer ausgiebig belüftet wird. Während der Entfernungsprozedur entsteht in der Mundhöhle Quecksilberdampf, der bei geöffnetem Mund in die Raumluft einfließt. Damit der Patient und des zahnärztliche Team diesen giftigen Dampf nicht einatmen, sorgt man mit geöffneten Fenstern und Türen für Durchzug. Um auf Nummer sicher zu gehen, muss der Patient medizinische Aktivkohle einnehmen und dazu ein großes Glas Wasser trinken. Medizinische Aktivkohle ist ein Entgiftungsmittel. Es bindet Giftstoffe in Magen und Darm und sorgt dafür, dass diese auf normalem Verdauungsweg ausgeschieden werden. Nebenwirkungen hat Aktivkohle nicht, denn sie besteht aus reinem körpereigenem Kohlenstoff.

Amalgam-Entfernung: Kofferdamm und vieles mehr

Der nächste Schritt bei der Amalgam-Entfernung ist das Anlegen eines Kofferdamms. Der Zahnarzt legt dieses Tuch in den Mund, das aus geschmeidigen Meterial wie zum Beispiel Latex gefertigt wird. Der Kofferdamm kann jedoch nicht gänzlich verhindern, dass der feine Quecksilberdampf in den Mundraum gelangen kann. Daher muss der Patient direkt vor dem Anlegen des Kofferdamms eine schwefelhaltige Mundspülung durchführen. Diese Spülung muss die Mundschleimhaut komplett erreichen. Sollte Quecksilberdampf durch den Kofferdamm hindurch auf die Mundschleimhaut gelangen, bindet der Schwefel dieses Quecksilber, bevor die Mundschleimhaut es aufnehmen kann. Grundsätzlich deckt der Kofferdamm allerdings die Mundhöhle so ab, dass nur die Zähne freiliegen, die behandelt werden sollen. Er verhindert zudem, dass der Patient Amalgam-Partikel aus Versehen verschluckt. Und schließlich sorgt der Kofferdamm dafür, dass entfernte Amalgam-Teilchen auf die Mundschleimhaut gelangen und dort optische Spuren hinterlassen. Die Zahnmedizin spricht hier von einer Amalgam-Tätowierung.

Zahnfüllung: Amalgam bleibt im Fokus der Kritik

Seit langem diskutiert man EU-weit darüber, wie man neue Regelungen im Umgang mit Amalgam als Zahnfüllstoff finden kann. Amalgam ist nach wie vor im Fokus der Kritik. Klar ist dabei, dass die Verwendung von Amalgam reduziert werden soll. Eine Entscheidung gab es bereits. Seit 2018 dürfen Zahnärzte im Bereich der EU bei drei Patientengruppen nur noch bei gerechtfertigten Ausnahmen Amalgam verwenden. Es geht um Schwangere, stillende Mütter und Kinder. Den Gegnern von Amalgam hat diese Nachricht selbstverständlich gefallen. Lange genug hatten sie für diese Regelung gekämpft. Eigentlich war sogar das totale Verbot von Amalgam das Ziel gewesen. Doch auch die Reduzierung ist bereits ein Erfolg. Im kommenden Jahr wird man prüfen, ob ein komplettes Amalgam-Verbot ab 2030 in Frage kommt.

Gründe für angestrebtes Verbot von Amalgam

Die geplante Prüfung eines vollständigen Verbots von Amalgam als Zahnfüllstoff basiert nicht nur auf gesundheitlichen Argumenten. Seit mehreren Jahrzehnten diskutiert man das gesundheitliche Risiko von Amalgam in Forschung und Wissenschaft. Ebenso lange steht Amalgam als Füllstoff im Fokus der Kritik. Dabei geht es um den Anteil von Quecksilber im Amalgam. Dieses Quecksilber ist potenziell zwar giftig. Doch an diesem Problem hat die Forschung beständig gearbeitet. Inzwischen setzt das heutzutage verwendete Amalgam als Zahnfüllstoff so gut wie kein Quecksilber mehr frei. Dennoch bleiben Argumente, die gegen eine Verwendung von Amalgam sprechen. Und dabei geht es nicht nur um die eingeschränkte Einsatzmöglichkeit aus optischen Gründen. Immerhin ist es nicht angemessen, Amalgam aus ästhetischen Gründen bei Frontzähnen einzusetzen.

Amalgam auch aus ökologischer Sicht bedenklich

Den Anteil an Quecksilber im Amalgam sehen auch Umweltschützer sehr kritisch. Immerhin ist Quecksilber giftig und belastet damit die Natur. Außerdem muss man es als Sondermüll entsorgen, und dieser Prozess verursacht Kosten. Selten kommt es vor, dass Patienten allergisch gegen Quecksilber sind. Dies stellt sich meistens erst dann heraus, wenn der Zahnarzt Amalgam bereits als Zahnfüllung verwendet hat. In diesen Fällen sollte man Amalgam-Füllungen umgehend entfernen. Die Anzahl von Patienten, bei denen eine Allergie gegen Quecksilber auftritt, ist allerdings deutlich geringer als die Häufigkeit von Kunststoff-Allergien.

Amalgam: Endlich gibt es verbindliche Regelungen

Jahrelang diskutierte die zahnmedizinische Fachwelt darüber, wie man die aktuellen Erkenntnisse zum Füllstoff Amalgam in neue Regelungen einbeziehen kann. Lokal beziehen sich die neuen Regelungen auf den EU-Bereich. Während der gesamten jahrelangen Amalgam-Diskussion war es das Ziel, einheitliche europäische Vereinbarungen zu finden. Diese stehen nun seit dem 1. Juli 2018 zur Verfügung und bieten klare Vorgaben. Damit sind aus den ehemals empfohlenen Hinweisen zur Verwendung von Amalgam offizielle Regelungen geworden, an die sich jeder Zahnarzt halten muss, der im EU-Bereich tätig ist. Die gebotenen Einschränkungen beim Einsatz von Amalgam überraschen dabei nicht.

EU-Verordnung zu Dentalamalgam

Bei Kindern unter fünfzehn Jahren darf ein Zahnarzt Dentalamalgam im Bereich der EU nur noch dann einsetzen, wenn es sich um einen medizinischen Ausnahmefall handelt. Das gleiche gilt für schwangere Frauen und stillende Mütter. In diesen Fällen kann der Zahnarzt auf andere Füllstoffe zurückgreifen, die sich als Alternative uneingeschränkt eignen. Dabei handelt es sich um Komposit-Füllungen, die man für den vorderen Zahnbereich bereits vor der Amalgam-Diskussion eingesetzt hatte. Als Komposit-Füllungen bezeichnet man zahnfarbenes plastisches Füllmaterial. Optisch sind sie wegen der Farbe leicht mit Keramikfüllungen zu verwechseln. Doch es gibt einen wesentlichen Unterschied. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Komposit-Füllungen komplett. Für Keramikfüllungen muss der Patient einen Eigenanteil übernehmen. Damit sind die Komposit-Füllungen auch finanziell auf der gleichen Ebene wie Amalgam.

Lange Diskussion über Amalgam

Amalgam als Zahnfüllstoff ist mittlerweile von allen Füllstoffen derjenige, der am ausführlichsten erforscht wurde. Über keinen anderen Werkstoff in der zahnmedizinischen Füllungsbehandlung gibt es so viele Erkenntnisse. Während all der Jahre, in denen die Gefahren von Amalgam wegen seines Quecksilbergehalts diskutiert wurden, gab es immer neue Forschungsprojekte und Studien. Dabei ging es in erster Linie um schädliche Auswirkungen auf die Patienten. Quecksilber war ja seit langer Zeit ein umstrittener Werkstoff. Doch darüber hinaus geht es auch um Belange des Umweltschutzes. 2013 hatte sich die UN darauf geeinigt, die Emission von Quecksilber auf ein Minimum zu beschränken (Minimata-Abkommen). Teile des Minimata-Abkommens hat die EU einige Jahre später in die neuen Amalgam-Regelungen integriert. Sie finden sich in der EU-Verordnung zu Quecksilber.

Kompromiss beim Thema Amalgam-Verbot

Ein Verbot von Amalgam als Zahnfüllstoff ist auf verschiedenen institutionellen Ebenen seit Jahren in der Diskussion. Ende des vergangenen Jahres haben sich nun das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission auf einen Kompromiss bei der neuen EU-Quecksilberverordnung verständigt. Mit dieser Regelung hat man sich Zeit verschafft: bis zum Jahr 2020 soll die Europäische Kommission die Nutzung von Amalgam noch einmal überprüfen. Mit dem jüngsten Kompromiss soll erreicht werden, dass die Reduzierung des weltweiten Quecksilberverbrauchs weiterhin umgesetzt wird. Das für die EU angestrebte grundsätzliche Verbot von Amalgam bis Ende 2022 ist demnach zunächst verschoben worden.

Verwendung von Amalgam als Versorgungssicherheit

Die EU-Mitgliedsstaaten hatten gefordert, dass Amalgam weiterhin als Zahnfüllstoff verwendet werden darf. Ihr Argument dafür ist die Sicherheit der zahnmedizinischen Versorgung. Dennoch wird es für einige Patientengruppen ein Benutzungsverbot für Amalgam geben. Dazu gehören Kinder bis zum Alter von fünfzehn Jahren, schwangere Frauen und stillende Mütter. Dieses Verbot greift ab Juli 2018. Außerdem müssen Zahnärzte, die Amalgam einsetzen, hochwertigste Amalgamabscheider in ihrer Praxis bereit stellen. Angestrebt ist dies bis 2019; ab dann darf das Amalgam dann nur noch in verkapselter Form eingesetzt werden.

Zahnfüllstoffe: Statt Amalgam sind verschiedene Lösungen möglich

Das jahrelang diskutierte und erwartete Verbot von Amalgam als Füllmaterial für Zähne ist bislang nicht erlassen worden; weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene. Für die Gegner von Amalgam, die die schädlichen Nebenwirkungen des im Amalgam enthaltenen Quecksilbers vermeiden wollen, bietet die Zahnmedizin mehrere Alternativen, wenn es um Zahnfüllstoffe geht.

Keramik-Inlays sind die optisch schönste, aber auch teuerste Lösung

Zahnfüllungen aus Keramik sind nicht nur optisch einwandfrei, sondern auch vollkommen frei von jeglichen Metallanteilen. Sie bieten dem Patienten nahezu uneingeschränkte Verträglichkeit und größtmögliche Haltbarkeit; man kann hier von 15 und mehr Jahren ausgehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der perfekte Übergang von der Füllung zum Zahn. Wenn beides nicht absolut dicht verbunden ist, kann Karies entstehen. Außerdem sehen Keramik-Inalys bei der richtigen Farbwahl genauso aus wie die eigenen Zähne und verändern ihre Farbe nicht.

Komposit-Füllungen sind stabil und viele Jahre haltbar

Komposit-Füllungen setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen. 80 Prozent sind besonders fein gemahlenes Keramik-Pulver, die restlichen 20 Prozent sind Kunststoffe, die das Ganze zu einer homogenen Paste verbinden. Der hohe Anteil an Keramik sorgt für das Zahn ähnliche Aussehen ebenso wie für die Stabilität der Füllung. Die Komposit-Füllung wird in den Zahn gegeben und nach dem Aushärten poliert. Im Durchschnitt kann man von einer Haltbarkeit von mindestens acht Jahren ausgehen.

Die günstigste Alternative sind Kunststoff-Füllungen

Einfache Kunststoff-Füllungen verursachen die geringsten Kosten, doch dafür muss man einige Nachteile in Kauf nehmen. Der Füllstoff nutzt sich relativ schnell ab, und daraus ergeben sich feine Risse an den Übergängen von Füllstoff und Zahn. In diesen Rissen nisten sich Bakterien ein, und dies führt über kurz oder lang zu Karies. Hinzu kommt, dass sich bei der Abnutzung auch die Farbe verändert. Der Patient muss sich darauf einstellen, dass eine Kunststoff-Füllung nach drei bis spätestens fünf Jahren ersetzt werden muss.

EU-Kommission schlägt kein Verbot für Amalgam vor

Seit vielen Jahren ist ein Verbot von Amalgam-Zahnfüllungen auf europäischer Ebene in der Diskussion. Der Zahnfüllstoff Amalgam enthält Quecksilber, das schon in geringen Mengen tödlich für den Menschen sein kann. Amalgam haltige Zahnfüllungen führen wegen des geringen Gehalts an Quecksilber nicht zu den typischen Vergiftungserscheinungen wie Nervenschädigungen oder Sehstörungen, ist eine These; die Zahnfüllungen mit Amalgam können sich im Laufe der Jahre auflösen und binden sich dann unauflösbar an Zellbestandteile im Körper, ist eine weitere. Nachdem sie sich mehrere Jahre mit pro und contra befasst hat, hat die zuständige EU-Kommission nun ihren Vorschlag zum Schutz vor Quecksilber veröffentlicht.

Laut EU-Kommission muss es in der Zahnmedizin kein Verbot für Amalgam geben

Der Vorschlag der EU sieht vor, dass ab Anfang 2019 das Dentalamalgam nur noch verkapselt verwendet werden soll. Pflicht soll der Einsatz von Amalgam-Abscheidern sein. Dieses Gerät verhindert, dass Amalgam-Partikel ins Abwasser gelangen und damit umweltschädlich werden. Amalgam Abscheider sollen international gültigen technischen Standards entsprechen. Ein Verbot von Amalgam hat die EU-Kommission nicht vorgeschlagen, weil man das gesundheitliche Risiko für nicht groß genug hält. Damit seien die mit dem Verbot verbundenen hohen Kosten nicht zu rechtfertigen, begründet die Kommission ihren Vorschlag lipitor medication. Demnächst soll der Vorschlag der EU-Kommission an das Europäische Parlament weitergeleitet werden.

Amalgam: Alternative Zahnfüllstoffe für Milchzähne

Milchzähne verbleiben für einen begrenzten Zeitraum im Mund visit this site right here. Darum wurde Amalgam als Zahnfüllstoff ohne Bedenken benutzt, bevor die Diskussion um die schädlichen Nebenwirkungen einsetzte. Inzwischen sind Wissenschaftler damit befasst, andere Zahnfüllstoffe zu entwickeln, die einen hohen Grad an Bio-Kompatibilität haben und damit für Milchzähne und auch für die Behandlung von Zahnschäden schwangerer Frauen geeignet sind. Nicht nur als Alternative zu Amalgam, auch als Alternative zu Kompositen wird an neuen Zahnfüllstoffen geforscht. Der Grund: über die Verträglichkeit von Kompositen ist weniger bekannt als über die von Amalgam. Als Komposite bezeichnet man Füllmaterialien, die aus organischen und anorganischen Bestandteilen zusammengesetzt sind und nicht nur als Füllstoff, sondern auch zum Beispiel zur Befestigung von Kronen angewendet werden.

Worauf kommt es an bei der Erforschung neuer Zahnfüllstoffe?

In erster Linie geht es darum, schädliche Nebenwirkungen von Füllmaterialien auszuschließen. In Kompositen ist zum Beispiel ein Stoff namens Bisphenol A enthalten, eine Substanz mit Östrogen ähnlicher Wirkung. Dieser Stoff wird nach Aussage der Wissenschaftler beim Einsatz im Mundraum nachweislich freigesetzt. Allerdings gilt das damit verbundene Gesundheitsrisiko als so gering, dass Zahnfüllstoffe mit Bisphenol A keine Verbots-Diskussion erwarten müssen, auch nicht in Zusammenhang mit Milchzähnen. Dennoch gilt der Forschungsbedarf bei Kompositen wie bei sämtlichen alternativen Zahnfüllstoffen weiterhin als unumgänglich, um das genannte Ziel der möglichst uneingeschränkten Bio-Kompatibilität auch für Milchzähne zu erreichen.

Verbot des Füllstoffs Amalgam steht noch aus

Ende der 90er Jahre begann eine leidenschaftliche Debatte um den Zahnfüllstoff Amalgam. Der Ausgangspunkt waren Klagen von Patienten über massive Nebenwirkungen des enthaltenen Quecksilbers. Daraus ergab sich im Folgenden eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem umstrittenen Zahnfüllstoff Amalgam. Seither hat es mehrere Forscherteams gegeben, die Gutachten erarbeitet haben. Zu einer europaweiten Entscheidung pro oder contra Amalgam-Verbot hat dies bisher nicht geführt; allerdings ist mehr Sachlichkeit in der Diskussion festzustellen. Die Gründe dafür sind zum einen der große Umfang an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu den Auswirkungen des im Amalgam enthaltenen Quecksilbers. Zum anderen ist eine große Anzahl neuer Füllmaterialien entwickelt worden, die als qualitativ hochwertig und unbedenklich eingeschätzt werden.

Füllmaterial Amalgam ist immer noch Thema auf EU-Ebene

Muss es ein Verbot geben, Amalgam als Füllstoff zu verwenden? Immer wieder ist diese Entscheidung auf EU-Ebene verschoben worden. Es befassen sich immer noch und immer wieder Gremien im Auftrag der EU mit der wissenschaftlichen Untermauerung für eine Entscheidung. Eine eindeutige Stellungnahme von Seiten der EU steht aus, nur einzelne Länder – wie z.B. Dänemark und Schweden – haben bereits Verbote auf nationaler Ebene ausgesprochen. Dabei haben sie sich auf Empfehlungen u.a. von Umweltverbänden berufen, die ein europaweites Verbot befürworten. Andere Interessengruppen hingegen sprechen sich gegen ein Verbot aus, weil Amalgam ein kostengünstiges Zahnfüllmaterial ist und der Markt genügend Alternativen anbietet. Eine weltweit reduzierte Nutzung empfiehlt die Quecksilber-Konvention der Vereinten Nationen, ein entsprechendes Abkommen wurde vor zwei Jahren von mehr als 90 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Allerdings tritt dieses Abkommen erst in Kraft, wenn mindestens 50 Staaten es ratifiziert haben.

Nanohybrid: Füllungsmaterial für höchste Ansprüche

Jeder Zahnarztpatient kennt die Situation: erst kommen die Zahnschmerzen, dann der Termin beim Zahnarzt und dann die Behandlung. Nach dem Bohren folgt gewöhnlich die Versorgung des erkrankten Zahns mit einer Füllung. Je sichtbarer der zu versorgende Zahn ist, desto wichtiger die Unsichtbarkeit der Füllung. Da kommen nur Füllungsmaterialien in Frage, die der Farbe des Zahns möglichst entsprechen. Auch in diesem Bereich der Zahnmedizin wurde und wird geforscht, und aus dieser Forschung sind Nanohybrid-Füllungsmaterialien hervorgegangen. Dieses Material genügt auch den höchsten Ansprüchen der Patienten, denn es hat einige Eigenschaften, die gerade für die sichtbaren Zähne bzw. Zahnfüllungen besonders erwünscht und daher gut geeignet sind.

Nanohybrid-Füllungsmaterial bietet viele Vorteile

Besonders in den sichtbaren Zahnbereichen wie Front und Seiten sind unsichtbare Zahnfüllungen erwünscht. Nanohybrid-Füllungsmaterialien sind universell einsetzbar und haben einige Vorteile. Zum einen zeichnen sie sich durch hohe Oberflächenhärte und damit Stabilität aus; außerdem sind diese Füllmaterialien äußerst resistent gegen Abnutzung. Dazu gehören auch die erprobte Druck- sowie Bruchfestigkeit. Dies sind die Vorteile, die nach Abschluss der Behandlung deutlich werden. Doch auch während der zahnärztlichen Behandlung kommen weitere Vorteile der nanohybriden Füllungsmaterialien zum Tragen: die Geschmeidigkeit des Materials und die damit verbundene leichte Modellierbarkeit. Auch auf lange Sicht behält das Füllungsmaterial darüber hinaus die Farbe und ist unter all den genannten Aspekten Lieferant einer dauerhaft positiven Ästhetik.

Zahnmedizin: Diagnostik bei Krebs im Mundbereich

Wenn ein Tumor im Kiefer-Gesichtsbereich bemerkt wird, ist es häufig schon recht spät. Der Zahnarzt wird in einem solchen Fall eine sorgfältige DiagnoseAmalgam-Entfernung für den Haut- und den Schleimhautbereich erstellen. Die Deutsche Krebshilfe hat einen Ratgeber für Zahnärzte erstellt, der sicher stellt, dass nichts übersehen wird. Der Zeitaufwand für eine solche Untersuchung ist überschaubar; vor allem kommt es darauf an, Asymmetrien im Hals- und Kopfbereich zu erkennen. Weitere Hinweise auf eine pathologische Entwicklung können auch Schluckbeschwerden sein sowie eine verstärkte Beweglichkeit der ZähneAmalgam-Entfernung beim Perkussionstest. Veränderungen der SchleimhautAmalgam-Entfernung können mit einer Bürstenbiopsie festgestellt werden. Der Seitenvergleich, bei dem Unterschiede als Hinweise auf eine Erkrankung sichtbar werden, wird mit einem Orthopantomogramm erhoben, einer Röntgenuntersuchung mit geringerAmalgam-Entfernung Strahlenbelastung.

Tumoren im Mund- und Kieferbereich – sichtbar und belastend

Bösartige Tumore innerhalb des Körpers sind in den meisten Fällen unsichtbar. Treten sie jedoch im Mund- und Kieferbereich auf, sind sie deutlich sichtbar und belasten wegen der optischen Beeinträchtigung den Patienten noch zusätzlich. Das kann so weit gehen, dass der Patient sich aus Scham mehr und mehr aus dem gesellschaftlichen Leben zurückzieht und ins soziale Abseits geraten kann. Umso wichtiger ist es, die therapeutischen Maßnahmen in den Aspekten Ästhetik, Kaufunktionen und AusspracheAmalgam-Entfernung so zu wählen, dass neben der angestrebten Heilung auch die optischen Gesichtspunkte berücksichtig werden. Eine unangenehme Begleiterscheinung von Krankheiten im Mundbereich kann zum Beispiel Mundgeruch sein. Auch dazu wird der Zahnarzt dem Patienten wertvolle Hinweise geben, um das ProblemAmalgam-Entfernung im Zaum zu halten.